Patienten & Angehörige

Fragen zur Rehabilitation

Ein Unfall, eine akute oder chronische Erkrankung oder eine Operation belasten Körper und Seele. In Beruf und Alltag ergeben sich dann auf einmal ganz neue Einschränkungen: Hier hilft eine medizinische Reha.

Sie möchten wissen, wie es nach einem Aufenthalt im Krankenhaus weitergeht oder wie Sie Ihre akute oder chronische Erkranung ganzheitlich in den Griff kriegen? Die Vivantes Reha-Klinik in Berlin-Schöneberg hat die wichtigsten Fragen zur Rehabilitationsmaßnahmen für Sie zusammengestellt.

Fragen und Antworten rund um die Reha

Grundsätzliches zu einer Rehabilitationsmaßnahme

Wann kommt eine Reha in Frage?

Eine Rehabilitationsmaßnahme ist als Anschlussheilbehandlung oder als Heilverfahren möglich.

Da Rehabilitationsmaßnahmen nur auf Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen, der deutschen Rentenversicherung oder – nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten – von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen werden, muss Ihre Ärztin oder Ihr Arzt zuerst feststellen, dass bei Ihnen eine medizinische Reha notwendig ist (Rehabilitationsbedarf).

Außerdem müssen Sie rehabilitationsfähig sein, um eine Reha durchzuführen. Und es muss eine positive Rehabilitationsprognose geben, d.h. die gute Chance, dass sich Ihr Gesundheitszustand durch eine Reha verbessert.

Wenn diese drei Bedingungen

  • Rehabilitationsbedarf,
  • Rehabilitationsfähigkeit und
  • Rehabilitationsprognose

erfüllt sind, wird Ihr Haus-, Facharzt oder Ihr behandelndes Ärzteteam im Krankenhaus Ihnen eine Reha-Maßnahme verschreiben.

Unter Reha-Fachbereiche erfahren Sie mehr zu den medizinischen Behandlungsfeldern der Vivantes Reha-Tagesklinik.


Was ist der Unterschied zwischen einer ambulanten und einer stationären Reha?

In einer ambulanten Reha trainieren Sie tagsüber in einer Reha-Einrichtung, fahren danach aber wieder nach Hause. Das hat den Vorteil, dass Sie in Ihrem vertrauten Umfeld bleiben.

Bei einer stationären Reha sind Sie in einer Reha-Klinik untergebracht. Während Ihrer verordneten Reha-Zeit trainieren, lernen, essen und schlafen Sie in dieser Einrichtung.

Medizinisch unterscheiden sich ambulanten und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen nicht. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Patienten & Angehörige.


Wie beantrage ich eine Reha?

Wie Sie einen Reha-Antrag stellen, haben wir Ihnen ausführlich unter Reha beantragen beschrieben.

Der Antragsprozess für eine stationäre und eine ambulante Rehabilitation ist derselbe.


Kann ich mir die Reha-Einrichtung aussuchen?

Ja, Sie haben ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht. Mehr dazu finden Sie unter Reha beantragen.

 


Muss ich Zuzahlungen zur Reha leisten?

Bei der stationären Reha müssen Sie Zuzahlungen leisten: 10 Euro pro Kalendertag.

Bei der ambulanten Reha kommt es auf Ihren Kostenträger an: einige verlangen Zuzahlungen, andere nicht. Wenn notwendig können Sie auch eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.


Wie lange dauert eine ambulante Reha?

Je nach ärztlicher Einschätzung und Krankheitsbild dauert eine ganztägig ambulante Rehabilitation in der Regel 3 Wochen. Wenn es im Verlauf medizinisch notwendig ist, kann auch ein Verlängerungsantrag gestellt werden.


Welche Voraussetzungen muss ich haben, um rehafähig zu sein?

Bevor Sie bei uns eine Reha beginnen können, müssen Sie sicherstellen, dass Sie zu folgendem in der Lage sind:

  • alleine an- und auskleiden
  • alleine zur Toilette gehen und diese auch sauber hinterlassen können
  • die Wege von und zu den Therapieräumen und in die Cafeteria alleine bewältigen können
  • Sie müssen zeitlich und räumlich orientiert sein
  • Bei neurologischen Patient*innen: Bitte reichen Sie Ihren Barthel-Index vorab bei uns ein und wir prüfen, ob eine Reha bei uns möglich ist.
     

Kann ich zur Reha kommen, auch wenn ich noch nicht volljährig bin?

Grundsätzlich ist eine Reha bei uns erst ab 18 Jahren möglich. Sollten Sie eine Anfrage zu geringfügig jüngeren Kindern haben, sprechen Sie uns bitte an und wir prüfen Ihren konkreten Fall.


Vor der Reha

Ich möchte meinen Reha-Termin gern verschieben. Geht das?

Bei Anfragen zu Terminverschiebungen können wir nur den gesamten Reha-Aufenthalt verschieben. Es ist nicht möglich, dass nur der erste Reha-Tag „rausgenommen“ wird, da wir für Ihren Reha-Start einen ärztlichen Aufnahmetermin einplanen und entsprechend freie Termine vorhanden sein müssen. Bitte überlegen Sie daher sehr genau, ob es notwendig ist, einen 3- oder 4-wöchigen Reha-Aufenthalt wirklich zu verschieben. Eine Verschiebung ist folglich nur aus wichtigem Grund und auch nur einmalig möglich. Bei mehrmaliger Verschiebung ist das Einverständnis des Kostenträgers notwendig, bei „Eilfällen“ ist schon bei der ersten Terminverschiebung das Einverständnis des Kostenträgers notwendig. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Kostenträger auf und besprechen Ihr Anliegen. Wir benötigen anschließend eine schriftliche (E-Mail oder postalisch) Bestätigung vom Kostenträger, dass die Terminverschiebung genehmigt ist.


Ich kann nicht gut Deutsch, kann ich trotzdem zur Reha kommen?

Fragen Sie uns einfach per E-Mail an info.reha@vivantes.de und wir können prüfen, ob unsere Mitarbeiter*innen über die entsprechenden Fremdsprachenkenntnisse verfügen..


Ihr Aufenthalt

Was muss ich alles zur Reha mitbringen? Worauf muss ich achten?

Bitte achten Sie darauf, pünktlich da zu sein. Sollten Sie aufgrund von besonderen Vorkommnissen einmal nicht pünktlich da sein können, melden Sie sich bitte telefonisch unter 030 130 20 2860 bei unserer Rezeption.
Ansonsten bringen Sie bitte folgendes mit:

  • Ausgefüllte und unterschriebene Fragebögen und Erklärungen, die der Einladung beiliegen.
  • Ihnen vorliegende medizinische Unterlagen wie Entlassungsbrief, Röntgenbilder, Laborbefunde etc. (bitte auch, wenn Sie in einem Vivantes-Haus behandelt wurden).
  • Eine Aufstellung der Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen und die Sie gegebenenfalls im Tagesverlauf benötigen.
  • Personalausweis, Chipkarte Ihrer Krankenkasse und ggf. Schwerbehindertenausweis
  • Etwas Kleingeld für die Benutzung der Heißgetränkeautomaten.
  • Bescheinigungen über Zuzahlungen oder entsprechenden Befreiungsnachweis und wenn vorhanden (nur wenn der Kostenträger der Rehabilitation Ihre Krankenkasse ist).
  • Hinweis: Ein Rollstuhl oder Rollator kann für die Nutzung bei uns im Haus ausgeliehen werden. Besprechen Sie das am besten direkt vor Ort mit unseren Mitarbeiter*innen der Pflege

Für Ihr Reha-Training bringen Sie bitte jeden Tag:

  • Sportbekleidung wie Trainings- oder Jogginganzug, Turnschuhe mit rutschfester Sohle. Natürlich können Sie auch direkt in Sportkleidung zu uns kommen.
  • Eine leere Trinkflasche, die an unseren Wasserspendern aufgefüllt werden kann
  • Ein Handtuch (mindestens 50 x 100 cm) als Unterlage für die Nutzung der Geräte.
  • Erforderliche Hilfsmittel (Gehstützen o. ä.). Patient*innen mit Gehhilfen empfehlen wir, einen kleinen Rucksack mitzubringen.

Weitere Hinweise zu einer ambulanten Rehabilitation in der Vivantes Reha-Tagesklinik.
 


Was darf ich nicht zur Reha mitbringen?

In der Reha stehen SIE im Mittelpunkt, das heißt, lassen Sie bitte Kind(er) und Haustier(e) zu Hause.


Welche Kleidung sollte ich zur Reha tragen?

Wir empfehlen sportliche Kleidung, da Bewegung ein wesentlicher Bestandteil der Reha ist. Tragen Sie Turnschuhe oder bequeme Schuhe mit heller Sohle.


Wie ist die Verpflegung während der Reha organisiert? Muss ich mein eigenes Essen mitbringen?

Sie erhalten von uns einen Essens-Chip für das Mittagessen im Bistro des AVK. Dort können Sie aus verschiedenen Menüs – auch vegetarisch oder vegan – auswählen. Sollten Sie über das Mittagessen hinaus noch weitere Verpflegung benötigen, können Sie diese mitbringen oder sich auf eigene Kosten im Bistro des AVK etwas zu Essen holen. Sollten Sie zwischenzeitlich Durst haben, stehen bei uns Wasserspender kostenlos für Sie zur Verfügung oder Sie können gegen Entgelt unseren Kaffeeautomaten nutzen.


Muss ich jeden Tag in die Reha und wie lange ist mein täglicher Aufenthalt in der Reha?

Sind Sie Privatpatient*in oder ist Ihre Krankenkasse Ihr Kostenträger, können Sie mit dem Arzt bzw. der Ärztin in der Reha im Aufnahmegespräch abstimmen, ob Sie ggf. auch nur 4 oder 3 Tage pro Woche zur Reha erscheinen wollen. Ihr Reha-Zeitraum verlängert sich entsprechend, sodass Sie insgesamt die Anzahl an Reha-Tagen beibehalten und nur auf einen längeren Zeitraum strecken. Täglich müssen Sie mit einer Anwesenheit von mindestens 4 h rechnen.
Ist Ihr Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung, haben wir keinen Spielraum bei den Anwesenheitstagen. Die Deutsche Rentenversicherung verlangt, dass Sie 5 Tage pro Woche an der Reha-Maßnahme teilnehmen. Täglich müssen Sie mit einer Anwesenheit von mindestens 6 h rechnen.


Ich muss täglich Medikamente nehmen. Wie läuft das während meiner Reha-Zeit?

Bitte bringen Sie zunächst Ihre Medikamente selber mit und sprechen über Ihre tägliche Medikation mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin in der Reha. Bei geläufigen Medikamenten sorgen wir während Ihrer Reha-Zeit für die Medikamentenversorgung. Sollten Sie sehr spezielle Medikamente benötigen, müssen Sie diese über den gesamten Reha-Zeitraum selbst mitbringen. Dieses Thema wird mit Ihnen beim ärztlichen Aufnahmegespräch genau abgestimmt.


Gibt es eine Möglichkeit, sich zwischen den einzelnen Therapien zurückzuziehen und auszuruhen?

Wir haben in der Reha mehrere Ruheräume mit bequemen Sesseln, die Sie für Entspannungsphasen zwischen den Therapien nutzen können. Dies sind Gemeinschaftsräume, keine Einzelzimmer, auf die Sie sich zurückziehen können.


Was ist, wenn ich während meiner Reha-Zeit krank werde?

Natürlich kann es passieren, dass Sie während Ihrer Reha krank werden. Melden Sie sich bitte unter patienteninformation.reha@vivantes.de bei uns und melden sich krank, sobald Sie wissen, dass es Ihnen nicht möglich ist, die Reha zu besuchen. Die ausgefallenen Reha-Tage werden dann an Ihren ursprünglich geplanten Reha-Aufenthalt angehängt. Bitte beachten Sie aber, dass die Reha nicht länger als 14 Tage (inkl. Wochenenden und Feiertagen) unterbrochen werden darf. Eine längere Unterbrechung führt zum Abbruch der Reha.
Wenn Ihr Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung ist benötigen Sie für jeden Tag der Abwesenheit eine ärztliche Bescheinigung, die Sie bei uns abgeben müssen.


Muss ich eine Zuzahlung zur Reha leisten?

Ist Ihr Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung oder sind Sie Privatpatient*in, brauchen Sie keine Zuzahlung zu leisten.
Ist Ihre Krankenkasse der Kostenträger, besprechen Sie das Thema Zuzahlung bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse.


Ist das Reha-Gebäude barrierefrei?

Ja, beide Häuser der Vivantes Reha in Berlin-Schöneberg sind barrierefrei zu erreichen. Machen Sie sich selbst ein Bild: durch unseren virtuellen 360°-Rundgang.


Werde ich bei weiteren Formalitäten unterstützt?

Ja, das Team unserer Sozialberatung unterstützt Sie bei Fragen und Anträgen beispielsweise
•    zur Rente,
•    zu Versicherungen,
•    zur Schwerbehinderung oder
•    zum Übergangsgeld.
 


Anreise zur Vivantes Reha in Berlin-Schöneberg

Gibt es einen Fahrdienst oder muss ich mich selbständig um die tägliche An- und Abreise zur Reha-Einrichtung kümmern?

Wir bieten – bei medizinischer Notwendigkeit – einen Fahrdienst an. Dieser kann aber nicht alle Postleitzahlengebiete Berlins abdecken. Hier finden Sie eine Übersicht der Postleitzahlenbereiche, in denen wir eine Abholung für Sie organisieren können. Wenn Sie außerhalb von Berlin wohnen, müssen Sie Ihre täglich An- und Abreise selbständig organisieren.


Werde ich als einzige*r Patient*in abgeholt oder handelt es sich um eine Sammelfahrt?

Unser Fahrdienst bietet keine Direktfahrten an. Es handelt sich bei dem Fahrdienst immer um Sammelfahrten, bei denen ca. 8 Patient*innen transportiert werden. Hierdurch kann natürlich abhängig von Verkehr, besonderen Verkehrsvorkommnissen und den anderen abzuholenden Patient*innen Wartezeit entstehen. Unser Fahrdienst kontaktiert aber alle abzuholenden Patient*innen kurz vor der täglichen Abholung telefonisch, um den genaueren Abholzeitpunkt mitzuteilen.


Gibt es verschiedene Fahrdienstzeiten?

Ja. Unser Fahrdienst ist in zwei Bereiche unterteilt: Fahrdienst 1 – Abholung ab 7.00 Uhr, Fahrdienst 2 – Abholung ab 8.00 Uhr von der Abholadresse. Je nachdem, in welchen Fahrdienstbereich Sie aufgrund Ihres Postleitzahlbereichs eingeordnet worden sind, sollten Sie zur angegeben Zeit bereit sein, d. h. angezogen, gefrühstückt, mit gepackter Tasche. Sie warten dann in der Wohnung auf den Anruf vom Fahrdienst. Der Fahrdienst ruft kurz vor der Ankunft bei Ihnen an.
Bei der Rückfahrt startet der Fahrdienst 1 um 15 Uhr und der Fahrdienst 2 um 16.30 Uhr von der Reha zu Ihnen zurück.


Werde ich direkt aus meiner Wohnung abgeholt?

Nein. Nachdem Sie vom Fahrdienst angerufen wurden machen Sie sich selbständig auf den Weg vor ihr Haus, sodass Sie auf öffentlichem Verkehrsland sind. Sie müssen in der Lage sein, alleine zum Auto des Fahrdienstes zu gehen und einzusteigen. Unser Fahrdienst kann dabei leider nicht unterstützen. Aus versicherungsrechtlichen Gründen darf der Fahrdienst nicht beim Ein- und Aussteigen helfen. Sollten Sie einen Rollstuhl, Rollator oder kleinen E-Rollstuhl haben, kann dieser mitgenommen werden. Den Transport dieser Hilfsmittel über etwaige Treppen von Ihrer Wohnung zur Straße müssen Sie jedoch selbst übernehmen beziehungsweise organisieren.


Meine Abhol-Adresse weicht von meiner Wohnadresse ab. Geht das?

Wenn ihre Abhol-Adresse von Ihrer Wohnadresse abweicht, kann es passieren, dass sich Ihr Reha-Zeitraum verschiebt. Bitte melden Sie eine abweichende Abhol-Adresse also schnellstmöglich oder geben Sie sie am besten bereits bei der Reha-Anmeldung deutlich vermerkt mit an. Es kann dadurch auch vorkommen, dass Sie die Anfahrt an Ihrem ersten Reha-Tag selbst organisieren müssen. Wir informieren Sie dazu entsprechend.


Was kostet der Fahrdienst?

Für Gesetzlich Versicherte: Der Fahrdienst ist für Sie als Patient*in kostenfrei, wenn Ihre Reha-Kosten von Ihrer Krankenkasse, der Deutschen Rentenversicherung oder den Versorgungswerken übernommen wird.
Für Privatversicherte: Der Fahrdienst ist kostenpflichtig, wenn Sie Privatpatient*in sind. Gern können wir Ihnen hier die Kontaktdaten unseres Fahrdienstes geben, sodass Sie alle weiteren Details mit ihm abstimmen.


Gibt es Parkplätze direkt auf dem Reha-Gelände?

Nein, wir haben keine eigenen Parkplätze. Aufgrund von umfangreichen Baumaßnahmen stehen auf dem Gelände des Auguste-Viktoria-Klinikums derzeit leider keine Besucherparkplätze zur Verfügung. Sollten Sie dennoch mit dem eigenen PKW anreisen wollen, empfehlen wir das Parken außerhalb des Klinikgeländes in der Rubensstraße mit Seitenstraßen oder auf dem Grazer Damm mit Seitenstraßen. In diesen Bereichen besteht aktuell noch keine Parkraumbewirtschaftung, jedoch müssen Sie entsprechend den Fußweg mit in Ihre Anreisezeit einplanen.


Werden mir die Fahrkosten erstattet, wenn ich mit meinem eigenen PKW anreise?

Wenn Ihr Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung ist, erstatten wir 20 Cent pro gefahrenen Kilometer auf Grundlage der kürzesten Strecke zwischen Ihrem Wohnort und der Reha-Klinik. Hierfür benötigen wir im Laufe des Reha-Zeitraums Ihre Kontonummer.
Sind Sie Privatpatient*in erstatten wir leider kein Fahrgeld. Dafür wenden Sie sich bitte an ihre private Versicherung.
Gehören Sie zu keiner der benannten Gruppen, wenden Sie sich bitte diesbezüglich direkt an Ihren Kostenträger (Krankenkasse, Postbeamtenkrankenkasse, Versorgungswerke).


Wie komme ich am besten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Reha?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu uns zu gelangen:

  • S1 bis Haltestelle "Feuerbachstraße", weiter mit dem Bus M76 Richtung S-Lichtenrade bis Haltestelle "Cranachstraße"
  • S2, S25 bis Haltestelle "Priesterweg", weiter mit dem Bus M76 Richtung U-Walther-Schreiber-Platz Haltestelle „Auguste-Viktoria-Klinikum Süd“
  • Bus 143 bis Haltestelle Auguste-Viktoria-Klinikum oder Auguste-Viktoria-Klinikum Süd
  • Bus 170 bis Haltestelle "Insulaner"
  • Bus 246 bis Haltestelle "Brüggemannstraße/AVK Ost"
  • U9 bis Haltestelle "Walther-Schreiber-Platz", weiter mit dem Bus M76 bis Haltestelle „“ Cranachstraße
  • S 41, S42, U4 bis Haltestelle "Innsbrucker Platz", weiter mit dem Bus 187 bis Haltestelle "Auguste-Viktoria-Klinikum"
     

Werden mir die Fahrkosten erstattet, wenn ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreise?

Wenn Ihr Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung ist, erstatten wir Ihnen die Kosten für die Fahrkarte im Anschluss an Ihre Reha. Hierfür benötigen wir im Laufe des Reha-Zeitraums Ihre Kontonummer und auch die Fahrkarten als Nachweis.
Sind Sie Privatpatient*in erstatten wir leider kein Fahrgeld. Dafür wenden Sie sich bitte an ihre private Versicherung.
Gehören Sie zu keiner der benannten Gruppen, wenden Sie sich bitte diesbezüglich direkt an Ihren Kostenträger (Krankenkasse, Postbeamtenkrankenkasse, Versorgungswerke).


Mehr zur ambulanten Reha in Berlin-Schöneberg

Wie läuft eine ambulante Reha ab?

Informieren Sie sich hier zum Tagesablauf einer ambulanten Reha in der Vivantes Reha-Tagesklinik.

Ablauf einer ambulanten Reha

Unsere Fachbereiche

Die Reha-Tagesklinik ist auf die Therapie kardiologischer, neurologischer, onkologischer und orthopädischer Erkrankungen spezialisiert. Lesen Sie mehr dazu, wie eine Reha im jeweiligen Fachgebiet gestaltet ist.

Bei welchen Erkrankungen sind sie bei uns richtig?

Fragen Sie uns

Sie kommen mit dem Reha-Antrag nicht weiter? Sie sind während der Reha erkrankt? Sie möchten sich genauer für Ihren Angehörigen informieren? Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da.

Aufnahme in der Reha-Tagesklinik