Einen Reha-Antrag stellen
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen werden nach Antrag vom zuständigen Kostenträger genehmigt: Erfahren Sie, wie Sie einen Reha-Antrag stellen und welche Unterlagen Sie dafür brauchen.
Wenn Ihr* Haus-, Fachärzt*in oder Ihr behandelndes Ärzteteam im Krankenhaus bei Ihnen
- einen Rehabilitationsbedarf
- Rehabilitationsfähigkeit
- eine positive Rehabilitationsprognose
feststellt, wird Ihnen zur besseren Genesung eine Reha-Maßnahme verordnet. Dann heißt es, die notwendigen Reha-Unterlagen auszufüllen.
Denn Rehabilitationsmaßnahmen werden nur auf Antrag von den Krankenkassen, der Deutsche Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, der gesetzlichen Unfallkasse, Trägern der öffentlichen Jungend- oder Sozialhilfe oder der Kriegsopferversorgung und -fürsorge genehmigt – und damit finanziert.
1. Die Antragsunterlagen für eine Reha ausfüllen
Meistens haben Ihre Ärztinnen und Ärzte die entsprechenden Antragsunterlagen für eine Rehabilitationsmaßnahme schon vor Ort. Andersfalls können Sie diese auch selbst bei Ihrem jeweiligen Kostenträger anfordern.
Wenn Ihr Kostenträger die deutsche Rentenversicherung ist, können Sie den Reha-Antrag auch online herunterladen:
- Der Reha-Antrag dient zur Klärung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und ob eine ambulante oder stationäre Reha das Richtige für Sie ist.
- In der Reha-Anlage G0110 müssen Sie Ihre gesundheitlichen Einschränkungen eintragen.
- Ihre Arbeitsunfähigkeitszeiten erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Krankenkasse.
- Im ärztlichen Befundbericht dokumentiert Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihren Krankheitsverlauf und begründet ausführlich, warum eine Reha notwendig ist.
- Ihre berufliche Situation und
- den Selbsteinschätzungsbogen müssen Sie selbst darlegen.
Sollten Sie einen gesetzlichen Vertreter oder Vertreterin bzw. einen Betreuer oder eine Betreuerin haben, kann auch diese bevollmächtigte Person Ihren Antrag ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Sie gegebenenfalls andere oder weitere Unterlagen einreichen müssen! Sie sollten sich also unbedingt vorher mit den Servicestellen Ihres Kostenträgers in Verbindung setzen.
2. Wunsch- und Wahlrecht nutzen
Wenn Sie Ihre Reha in einer bestimmten Einrichtung durchführen möchten, sollten Sie von Ihrem gesetzlich garantierten Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen.
Fügen Sie zum Antrag Ihrer Reha eine formlose Anlage an, in der Sie Ihre Wunscheinrichtung angeben: An erster Stelle muss natürlich das medizinische Profil der Einrichtung stehen – damit Ihre Erkrankung dort auch zielführend behandelt werden kann.
Daneben müssen Kostenträger aber auch den berechtigten Wünschen von Patientinnen und Patienten zu:
- der persönlichen Lebenssituation (Alter, Geschlecht, Familie, religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse),
- den örtlichen Verhältnissen (z. B. Wohnortnähe, eingeschränkte Transportfähigkeit, notwendige medizinische Weiterbehandlung vor Ort) oder
- der bisherigen Erfahrung mit der Wunsch-Einrichtung entsprechen.
Erfahren Sie mehr zu Ihrem Wunsch- und Wahlrecht: Sozialgesetzbuch IX § 8. Bei Fragen berät Sie natürlich auch unserer Patientenmanagement!
3. Den Reha-Antrag abschicken
Den vollständigen Reha-Antrag mit Angabe Ihrer Wunsch-Klinik und die ärztlichen Befunde reichen Sie dann schriftlich bei dem für Sie zuständigen Kostenträger ein.
Da viele verschiedene Faktoren darüber entscheiden, welcher Kostenträger für Sie zuständig ist: Der Sozialdienst im Krankenhaus oder die Servicestellen für Rehabilitation unterstützen Sie dabei herauszufinden, an welche Stelle Sie Ihren Antrag schicken müssen.
Geht Ihr Reha-Antrag doch beim falschen Träger ein, leitet dieser Ihre Unterlagen an die richtige Versorgungsstelle weiter. Am besten ist, Sie fragen nach: Alle Rehabilitationsträger sind gesetzlich verpflichtet, Auskunft zu geben und die Zuständigkeit über Ihren Reha-Antrag innerhalb von zwei Wochen zu klären.
Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Nach Bewilligung der Kostenübernahmezusage erhalten Sie von unserem Patientenmanagement eine persönliche Einladung per Brief.
Wird Ihr Reha-Antrag abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit, schriftlich einen Widerspruch einzureichen! Häufig wird in dieser Instanz eine Reha dann doch bewilligt.